Haftung? Für mich kein Thema!

Haftung und Schadenersatzpflicht des Schädigers in Österreich

Das österreichische Schadenersatzrecht ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Dessen Eckpunkte finden sind in den Paragraphen § 1293 bis 1295 und 1306: Demnach ist ein Schaden jeder Nachteil, welcher jemanden an Vermögen, Rechten oder seiner Person zugefügt worden ist. Jeder Geschädigte ist berechtigt, sich einen nicht selbst verschuldeten Schaden vom Verursacher beheben zu lassen. In der Regel muss beim Schädiger ein Verschulden vorliegen, damit von einer Haftung gesprochen werden kann. Dieser Tatbestand ist aber schon erfüllt, wenn er auch nur leicht fahrlässig gehandelt hat.

Unbegrenzte Haftung mit dem persönlichen Vermögen

Mit anderen Worten: Wer jemand anderem einen Schaden zufügt, muss für diesen mit dem persönlichen Vermögen geradestehen. Angefangen von der unverhofft zerbrochenen Vase bis hin zu groben Beschädigungen an Gebäuden durch eine versehentlich ausgelöste Gasverpuffung oder körperlichen Dauerschäden nach Unfällen reicht der Bogen an Schadenersatzforderungen. Da für diese mit dem Privatvermögen gehaftet werden muss, können sich unter Umständen schwerwiegende finanzielle Folgen daraus ableiten.

Vorbeugen gegen das finanzielle Risiko durch Abwälzen der Haftung auf eine Versicherung

Um das potenziell existenzbedrohende finanzielle Risiko für sich wirkungsvoll auszuschalten, empfiehlt es sich, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine recht kostengünstige, aber sehr wichtige Versicherung. Oft ist sie im Rahmen einer Haushaltsversicherung inklusive, kann aber auch separat abgeschlossen werden.

Eine Haftpflichtversicherung übernimmt an Ihrer Stelle:

  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände bzw. bei Personenschäden die Arztkosten
  • die Kosten für Folgeschäden, wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall oder Rehabilitationsmaßnahmen
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche, auch vor Gericht